Die Frage nach der Höhe der anfallenden Gebühren ist für viele Mandanten wichtig, auch wenn sie meist erst zum Schluss gestellt wird.
Leider lässt sich keine allgemein gültige Aussage über die Höhe der anfallenden Gebühren treffen.
Generell ist jeder Steuerberater bei der Berechnung der Gebühren an die Steuerberatervergütungsverordnung gebunden.
Die Vergütungsverordnung unterscheidet zunächst die verschiedenen Tätigkeiten wie beispielsweise
Finanzbuchhaltung, Steuererklärung, Jahresabschluss und sonstige Leistung. Grundlage für die Gebührenberechnung
ist der Gegenstandswert der einzelnen Tätigkeit. Gegenstandswert ist der Umsatz, der Gewinn oder aber
die hierfür benötigte Zeit.
Arbeitsaufwand und Anspruch
Je nach Arbeitsaufwand und Anspruch werden auf diesen Gegenstandswert unterschiedliche Zehntel angewandt.
Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch klären wie hoch diese Zehntel in Ihrem konkreten Fall liegen und welche Gebühren sich hieraus ergeben.
Um eine Einkommensteuererklärung abgeben zu können muss man Philosoph sein. Es ist zu schwierg für einen Mathematiker.