Auf Grundlage der Finanzbuchhaltung erstelle ich für Sie den Jahresabschluss unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften zur jeweiligen Rechtsform. Hierbei werden die gesetzlichen Vorschriften
mit Blick auf das Spannungsfeld
zwischen Bank und Finanzamt sinnvoll genutzt.
Die Einreichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger kann ich für Sie übernehmen. Hierbei erfolgt
die Einreichung in dem für Sie kostengünstigsten Format und unter Berücksichtigung aller größenabhängigen Erleichterungen.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Für alle Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Bilanzierungspflicht erfolgt die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-
Rechnung. Eventuell vorhandene Gestaltungsspielräume und Wahlrechte werden hierbei mit Ihnen besprochen und
entsprechend umgesetzt.