Über die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten hinaus kommt bei den meisten
Mandanten irgendwann der Zeitpunkt,
wo weitere Unterstützung notwendig ist.
Da die Bereiche hier sehr vielfältig sind führe ich einige Beispiele auf.
Sofern Sie den Schritt in die Selbständigkeit in Erwägung ziehen ist zuallererst
Ihre Ausgangssituation kritisch zu
betrachten und zu prüfen. Hierbei sind unter anderem Fragen wie Wettbewerbsfähigkeit und Standort, die zu wählende
Rechtsform sowie notwendige Investitionen
und deren Finanzierung zu klären.
Die stetige nachhaltige Überprüfung der gemeinsam erarbeiteten Ziele kann im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs
deutlich vereinfacht werden.
Dieser wird zusammen mit der monatlichen Buchhaltung erstellt.
Darüber hinaus ist oftmals im Rahmen von Bankgesprächen und Finanzierungsanfragen die Vorlage einer Liquiditäts- und Rentabilitätsrechnung erforderlich.
Wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird ist das für die meisten Mandanten eine besondere Situation. Ich begleite
Sie von Anfang an:
vom Vorgespräch über die Dauer der Betriebsprüfung bis zur Schlussbesprechung und der Analyse
des Betriebsprüfungsberichts.
Es gibt keine Gesellschaftsform, welche nicht über Vor- und Nachteile verfügen würde. Diese Vor- und Nachteile gilt es abzuwägen und dann die für Ihre persönliche Situation beste Rechtsform zu wählen. Auch ein bereits bestehendes Unternehmen kann – sofern dies sinnvoll ist – in einer anderen Rechtsform fortgeführt werden. Wesentliche Frage hierbei ist die Anzahl der beteiligten Personen sowie die Art der unternehmerischen Tätigkeit. Aber auch Fragen der Haftung, des Kapitalbedarfs und der Steuerbelastung sind zu berücksichtigen.
Sie haben eine Frage zu einem konkreten Lebenssachverhalt und dessen steuerlichen Konsequenzen. Auch hier können
Sie mich gerne jederzeit kontaktieren.
Die Erteilung eines Mandats zur Klärung dieser Frage ohne weitere Beauftragung
anderer Tätigkeiten ist möglich.
Es ist vermutlich eine der schlimmsten Erfahrungen, wenn das eigene Vorhaben zu scheitern droht oder gar gescheitert ist. Hier ist es wichtig jemanden an der Seite zu haben, der diesen Prozeß mit entsprechendem Feingefühl und fachlichem Wissen begleitet. Im Falle einer nicht abzuwendenden Insolvenz gestalte ich aktiv eine gute Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter.
Die Neugier steht immer an erster Stelle eines Problems, das gelöst werden will.
© 2023 Susanne Blumenschein, Sinsheim
Dipl. Betriebswirtin (BA) und Steuerberaterin
Steuerberatung Kanzlei
Susanne Blumenschein
Dipl. Betriebswirtin (BA) und Steuerberaterin
Hans-Thoma-Str. 3
74889 Sinsheim
FON 07261 943 19 29
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